Protestbild Demo Sinti and Roma Lives Matter

Sinti and Roma Lives Matter

Polizeigewalt gegen Sinti und Roma ist Alltag und endet mitunter tödlich

Veröffentlicht von Anja Reuss, Politische Referentin. Zuerst erschienen in Newess 2021
Candles are seen in Teplice, Czech Republic
Candles are seen in Teplice, Czech Republic, on Thursday, June 24, 2021, in the place where a Roma man died in an ambulance after a police action on Saturday, June 19. An autopsy has ruled out the connection between the police action and the death of the man, who was apparently under the influence of narcotics. © CTK Photo/Ondrej Hajek | Aktuell

Der Einsatz der tschechischen Polizei, der zum Tode von Stanislav Tomáš führte, ist in seinem brutalen und erbarmungslosen Vorgehen erschütternd und nur schwer zu fassen. Am 19. Juni 2021 starb der 46-jährige Tscheche und Rom nach einer polizeilichen Maßnahme, bei der ein Beamter minutenlang auf seinem Genick kniete, bis er keine Lebenszeichen mehr von sich gab. Später konnte nur noch der Tod von Stanislav Tomáš festgestellt werden.

Zu Recht werden Parallelen zum Tod des Schwarzen[1] US-Amerikaners Georg Floyd gezogen. Beide Männer gehörten einer Bevölkerungsgruppe an, die oft durch die Polizei Rassismus, Racial Profiling und Gewalt erfährt; beide Männer starben, nachdem Polizeibeamte minutenlang auf ihrem Genick knieten; in beiden Fällen haben Zeugen das brutale Vorgehen der Polizei gefilmt und über die sozialen Medien geteilt.

Hier jedoch enden die Parallelen. Während das Video vom Mord an George Floyd weltweit Solidarität mit der Black Lives Matter Bewegung[2] und eine Debatte über Anti-Schwarzen Rassismus auch hier in Deutschland auslöste, bleibt eine vergleichbare breite öffentliche Aufmerksamkeit für den Tod von Stanislav Tomáš und den alltäglichen Antiziganismus aus. Öffentlicher Protest und die Forderung nach Gerechtigkeit wurde überwiegend von Selbstorganisationen oder von internationalen Institutionen wie dem Europarat geäußert. In Prag, Dublin, Wien, Berlin, Priština, Madrid und anderen Orten organisierten Sinti und Roma Demonstrationen und Proteste. Die Mehrheitsgesellschaft jedoch nahm kaum Notiz von dem Fall, und die wenigen deutschen Pressebeiträge, die dazu erschienen, waren oft von antiziganistischen Stereotypen und der bekannten Schuldumkehr geprägt. Das Leid und die Ungerechtigkeit, die Sinti und Roma bis heute in allen Bereichen des Lebens widerfahren, werden von der Mehrheitsgesellschaft weitgehend ausgeblendet oder wie in Teplice einfach geleugnet.

Bis heute wurden noch keine dienst- oder strafrechtlichen Konsequenzen aus dem Vorfall gezogen. Die intern eingeleitete Untersuchung der tschechischen Polizei gegen die beteiligten Beamten sprach diese schnell von jeglichem Fehlverhalten frei. Der tschechische Regierungsrat für Angelegenheiten der Roma sowie die Menschenrechtskommissarin Helena Valkova, fordern hingegen eine unabhängige Untersuchung. Derzeit untersuchen in Tschechien der Direktor des Generalinspektors der Sicherheitskräfte Radim Dragoun sowie die stellvertretende Ombudsfrau für Bürgerrechte Monika Šimůnková das Vorgehen der Polizei. Zum Stand der Ermittlungen liegen jedoch keine Informationen vor. Zudem wurden mehrere Strafanzeigen gegen die Beamten gestellt, sowohl von der Familie als auch von Dritten. Der Anwalt der Familie von Stanislav Tomáš beantragte zwei Mal erfolglos eine unabhängige Autopsie bei den tschechischen Behörden. Bis heute gibt es keine unabhängige und transparente Untersuchung des Falles und bis heute sind die beteiligten Beamten im Dienst.

Besonders irritierend waren die raschen öffentlichen Äußerungen kurz nach den Ereignissen, in denen sich sowohl der tschechische Innenminister Jan Hamáček als auch der tschechische Premierminister Andrej Babiš uneingeschränkt hinter die Polizeibeamten gestellt hatten, ohne die Ermittlungsergebnisse abzuwarten. Solche vorschnellen Rechtfertigungen durch die Exekutive sind in einer Demokratie nicht hinnehmbar, denn es gehört zu den Prinzipien eines Rechtsstaates, dass die Justiz entscheidet, wie ein Fall wie in Teplice zu beurteilen ist.

Durch ihre Reaktion legimitiert die politische Führung Tschechiens eine mögliche Rechtsverletzung durch Staatsbeamte und gibt gleichzeitig die Rechte und den Schutz von Bürger*innen preis, die der Roma-Minderheit angehören. Das sendet fatale Botschaften: Zum einen an Roma, dass der Staat weder sie selbst noch ihre Rechte schützt und zum anderen an Beamt*innen der Polizei, dass ihr Handeln selbst bei Todesfolge keine ernsthaften Konsequenzen hat.

Romani Rose traf daher kurz nach den Ereignissen in Tschechien mit dem tschechischen Botschafter in Berlin, Tomáš Kafka, zusammen und übergab diesem einen Brief an den tschechischen Innenminister Hamáček. Der Vorsitzende des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma fordert darin die Einsetzung einer unabhängigen Untersuchungskommission durch die tschechische Regierung, um die Umstände, unter denen Stanislav Tomáš zu Tode gekommen ist, vollständig aufzuklären. Romani Rose wandte sich darüber hinaus mit der Bitte an Außenminister Heiko Maas, die unabhängige Untersuchung des Todes von Stanislav Tomáš auch von Seiten der deutschen Regierung einzufordern. Aufgrund der Ereignisse in Afghanistan wurde ein daraufhin anberaumtes Gespräch zwischen Romani Rose und dem Bundesaußenminister kurzfristig abgesagt.

Die vollständige Aufklärung der Todesursache entspricht auch den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die in Fällen möglicher Hasskriminalität besonders sorgfältige Ermittlungen fordern, sowie in Fällen, in denen staatliche Organe selbst der Tat verdächtigt sind. Bei dem Vorgang in Teplice sind möglicherweise beide Fallgruppen einschlägig, so dass auch aus diesem Grunde gründliche und transparente Ermittlungen unerlässlich sind.

Die Polizei hat ein Gewalt- und Machtmonopol im Staat und ist deshalb umso mehr dazu verpflichtet sich an geltendes Recht und die Gesetze zu halten. Sie darf ihre Macht nicht missbrauchen. Tut sie es doch, muss sie für ihr Handeln die Konsequenzen genauso zu spüren bekommen, wie alle anderen Bürger*innen auch.

Auch in Deutschland kommt es immer wieder zu unverhältnismäßigen Polizeieinsätzen

Machtmissbrauch und rassistisches Verhalten von Polizist*innen findet statt; nicht nur in den USA und in der Tschechischen Republik. Auch in Deutschland kommt es immer wieder zu unverhältnismäßigen Polizeieinsätzen, Racial Profiling und Polizeigewalt. Zu diesem Ergebnis kommt auch die Studie der Ruhr-Universität Bochum zum Thema „Körperverletzung im Amt durch Polizeibeamte“. Die Untersuchung zeigt: Von Rassismus betroffene Menschen machen viel häufiger Diskriminierungserfahrungen mit der Polizei als Menschen aus der Mehrheitsgesellschaft.

Racial Profiling

Unter Racial Profiling sind polizeiliche Maßnahmen wie Kontrollen, Überwachungen oder Ermittlungen zu verstehen, bei denen die Polizei den Fokus in unzulässiger Weise auf physische Merkmale wie Hautfarbe, die Sprache, tatsächliche oder vermeintliche Herkunft oder Religionszugehörigkeit der Betroffenen richtet. Verboten ist es also, dass die Polizei Maßnahmen einleitet, die in Wirklichkeit auf einer tatsächlichen oder vermeintlichen Zugehörigkeit zu einer Minderheit beruhen. Insbesondere ist es verboten, dass die Polizei sich von rassistischen Vorurteilen leiten lässt, dass sie also von der tatsächlichen oder vermeintlichen Minderheitenzugehörigkeit auf eine Wahrscheinlichkeit schließt, dass eine Person oder Gruppe eine Straftat begangen hat oder begehen wird. Das Verbot betrifft operative Maßnahmen wie Identitätsfeststellungen oder Durchsuchungen an öffentlichen Orten, aber auch Ermittlungsansätze und die entsprechende Aktenführung.

Auch wenn einige Polizeidienststellen mittlerweile auf die Beschwerden des Zentralrats reagieren und Polizeimeldungen löschen, die auf die Abstammung als wesentliches Merkmal bei der Zuschreibung von Tatverdächtigen verweisen, bleibt es ein Problem, dass Sinti und Roma oftmals in der polizeilichen Arbeit unter Generalverdacht gestellt werden. Diese Grundannahme hat eine lange, nahezu ungebrochene Tradition in der polizeilichen Praxis. Polizei- und Sicherheitsbehörden ging es seit jeher darum, die Angehörigen der Minderheit in ihrer Gesamtheit auf Grundlage der Abstammung zu erfassen und so größtmögliche Kontrolle über Sinti und Roma auszuüben. Dabei wurden seit dem Kaiserreich von der Polizei nicht nur systematisch Daten über die Minderheit gesammelt, sondern auch immer wieder Repressionsmaßnahmen und Gewalt gegen sie ausgeübt. Diese staatlichen Verfolgungsmaßnahmen gipfelten schließlich in der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik, der europaweit 500 000 Sinti und Roma zum Opfer fielen.

Auch nach 1945 setzte sich diese polizeiliche Praxis gegen Sinti und Roma nahezu nahtlos fort. In keiner Behörde wurden die personellen Kontinuitäten und die strukturelle Organisation so ungebrochen fortgeschrieben, wie bei der Polizei. Viele hohe Beamte aus dem Reichssicherheitshauptamt und dem Reichskriminalpolizeiamt arbeiteten auch nach 1945 in den neu gegründeten „Landfahrerzentralen“ der Landespolizeiämter. Die Münchner „Nachrichtenstelle über Zigeuner“ - kurz „Zigeunerpolizei“ -, die für die amerikanische Besatzungszone 1946 neu aufgestellt wurde, firmierte noch bis 1947 unter dieser rassistischen Bezeichnung. Sie wurde dann zur Verschleierung des offenen Antiziganismus in „Nachrichtensammel- und Auskunftsstelle über Landfahrer“ umbenannt. Dort setzten die gleichen Beamten, die schon vor 1945 tätig waren, auch nach der Gründung der Bundesrepublik 1949 die im NS-Staat betriebene rassistische Sondererfassung von Sinti und Roma fort und begutachteten anhand von NS-Akten die Anträge ihrer früheren Opfer im Rahmen von Entschädigungsverfahren. Um ihre eigene Rolle innerhalb des nationalsozialistischen Vernichtungsapparats zu legitimieren, deuteten sie die Deportationen ganzer Familien als vorgebliche „Kriminalprävention“ um.

Die personelle Kontinuität und das Fortwirken der rassistischen Feindbilder vom „Zigeuner“ haben den gesellschaftlichen Umgang mit Sinti und Roma in der frühen Bundesrepublik entscheidend geprägt. Das staatliche Handeln war bestimmt von einem tief verwurzelten Antiziganismus, der – im Gegensatz zum Antisemitismus – trotz demokratischen Neubeginns keine Ächtung erfuhr. Vorurteile und Feindbilder blieben bestehen und die ethnische Kennzeichnung und Sonderkategorisierung wurden weiterverwendet. Dies ging so weit, dass die den Sinti und Roma im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau eintätowierte KZ-Nummer der Polizei als Identifikationsmerkmal diente.

Eine tiefergehende Auseinandersetzung mit antiziganistischen Vorurteilsstrukturen innerhalb der Polizei[3] sowie Fällen polizeilichen Fehlverhaltens steht noch weitestgehend aus. Zu diesem Ergebnis kommt auch die Unabhängige Kommission Antiziganismus. Unter anderem dokumentiert sie in ihrem Bericht[4] an die Bundesregierung eindrücklich die „Tödliche Polizeigewalt gegenüber Sinti und Roma von 1945 bis 1980“ in Deutschland. Fünf Fälle von tödlichen Schüssen auf Sinti und Roma durch die Polizei sind darin aufgeführt. Fünf Fälle, in denen die Todesschützen freigesprochen wurden, während gegen die Angehörigen der Getöteten, die zum Teil selbst erheblich durch Polizeikugeln verletzt wurden, wegen Widerstand und Körperverletzung ermittelt wurde.

Bis heute ereignen sich in Deutschland Fälle von unverhältnismäßiger Polizeigewalt, die der Zentralrat dokumentiert und verfolgt. Dabei sind sowohl Sinti und Roma betroffen als auch Menschen, denen eine Zugehörigkeit zur Minderheit zugeschrieben wurde. Oft sind die Betroffenen ohne Unterstützung durch zivilgesellschaftliche Organisationen und juristischen Beistand kaum in der Lage, ihre Rechte wahrzunehmen. Und in vielen Fällen bleibt polizeiliches Fehlverhalten ohne jede Konsequenz.

In der Folge sollen einige aktuelle Fälle exemplarisch nachgezeichnet werden:

Köln

Nach einem Bericht des WDR wurde die Schriftstellerin Mirijam Günter am 17. April 2020 nachts vor ihrer Haustür in Köln-Ehrenfeld von der Polizei kontrolliert. Die Beamten suchten eine Frau, die versucht haben soll, ein Fahrrad zu stehlen. Laut einer Zeugin habe die Frau dunkle Locken gehabt und ausgesehen wie eine „Zigeunerin“. Mirijam Günter hat schwarze Locken. Die Beamten warfen die Autorin zu Boden, legten ihr Handschellen an, verstreuten ihre Sachen und verschafften sich ohne Erlaubnis Zutritt zu ihrer Wohnung. Auf den Protest der Schriftstellerin gegen diese unverhältnismäßigen Maßnahmen soll die Polizistin erwidert haben: „Was willst du denn dagegen machen? Solchen Typen wie Euch glaubt man eh nicht“ und „Wir wissen ja, was solche Typen wie ihr immer versteckt. Waffen, Drogen, Menschen.“ Frau Günter erstattete Anzeige gegen die Beamtin, die eine äußerst milde Strafe von 150 Euro wegen Nötigung und Hausfriedensbruchs erhielt, die sie an eine gemeinnützige Organisation zahlen musste. Anschließend wurde das Verfahren gegen sie eingestellt. Für die rassistischen Äußerungen konnten die Ermittlungsbehörden keine ausreichenden Belege finden.[5]

Freiburg

Am 28. April 2020 wurden in der Nähe von Freiburg bei einem Einsatz von Polizei- und Ordnungsamt Angehörige einer Roma-Familie zum Teil schwer verletzt. Der 48-jährige Familienvater erhielt mehrere Bisse von einem Polizeihund, den die Beamten auf ihn gehetzt hatten. Zwei Frauen und ein weiterer Mann wurden durch Faust- und Knüppelschläge der Polizeibeamt*innen verletzt. Der Polizeieinsatz erfolgte anlässlich einer Bagatelle, bei der es um eine Parkplatzfrage vor der Haustür der Geschädigten gegangen sein soll. Die beteiligten Beamten sollen von Beginn an aggressiv aufgetreten sein und die Situation vorsätzlich eskaliert haben. Der Familienvater musste im Krankenhaus notoperiert werden. Als die Familie später eine Polizeidienststelle aufsuchte, um Strafanzeige zu erstatten, wurden sie von den Polizeibeamten abgewiesen. Ihre Anzeige wurde nicht aufgenommen. Vielmehr erhielten alle vier Familienmitglieder eine Anzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Hier kam es zu der häufig schon reflexhaften Täter-Opfer Umkehr durch die Polizei, die eigenes Handeln legitimiert und die Betroffenen rassistischer Polizeigewalt zum Schweigen bringt.[6]

Singen

Dass auch Kinder von polizeilichen Übergriffen betroffen sein können, zeigt ein Vorfall vom Februar dieses Jahrs aus Singen. Dort wurde ein elfjähriger Junge aus einer Sinti-Familie, der mit anderen Kindern vor dem Haus seiner Großmutter spielte, nach einer anlasslosen Personenkontrolle in Handfesseln abgeführt und auf das Polizeirevier gebracht. Als der Junge den kontrollierenden Polizeibeamten seinen Nachnamen nannte, sprach ihn einer der Beamten in gebrochenem Romanes an. Die Beamten ordneten das Kind also der Minderheit der Sinti und Roma zu. Sie bedrohten den Jungen sinngemäß mit den Worten „Einer von den Zigeunern, die kennen wir ja“, „Du kommst eine Nacht hinter Gitter“ und „Der Tod kommt dich holen“ und untersagten den anderen Kindern an ihre Handys zu gehen, als die Eltern versuchten, sie zu erreichen.

Dem minderjährigen Jungen, der unter Asthma leidet, wurde nicht erlaubt, seine Mutter anzurufen. Vielmehr wurde er mit körperlicher Gewalt und Handfesseln auf den Rücksitz des Einsatzwagens und anschließend ins Polizeirevier verbracht. Das Kind wurde dort 30 Minuten in einem Verhörzimmer festgehalten und schließlich freigelassen. Seine Mutter wurde nicht verständigt. Der Junge lief vollkommen verängstigt allein nach Hause und musste dabei eine vielbefahrene Schnellstraße überqueren, auf der er im Jahr zuvor von einem Auto angefahren worden war. Der Junge und seine Familie werden durch einen Anwalt juristisch vertreten. Ohne diese Unterstützung würde auch dieser Fall nicht aufgearbeitet und ohne Konsequenzen bleiben.[7]

Es braucht unabhängige Polizei-Beschwerdestellen und Landesantidiskriminierungsgesetze

All diese Vorfälle von Polizeigewalt, ob in Teplice oder in Deutschland, müssen lückenlos aufgeklärt werden, damit das Vertrauen von Sinti und Roma in den demokratischen Rechtsstaat und die Polizei nicht weiter beschädigt wird. Minderheiten sind in besonderem Maße auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien angewiesen, insbesondere durch die Polizeibehörden.

Deshalb ist eine Kontrolle durch unabhängige Polizei-Beschwerdestellen ebenso sinnvoll wie die Verabschiedung von Landesantidiskriminierungsgesetzen[8], in denen der öffentliche Sektor und damit auch Polizeibehörden in den Blick genommen werden. Betroffene von Polizeigewalt und rassistischer Diskriminierung müssen besser in die Lage versetzt werden, ihre Rechte wahrzunehmen. Dazu braucht es auch bessere Beratungs- und Unterstützungsstrukturen, ebenso wie Opferfonds für finanzielle Unterstützung.

Auch wenn wir noch weit entfernt davon sind, dass es einen Bruch mit antiziganistischen Stereotypen in der polizeilichen Praxis gibt, bestehen mittlerweile zumindest Ansätze eines Dialogs und einer Sensibilisierung von Polizeibehörden und Ausbildungsstätten der Polizei. Bei einem Besuch des Dokumentations- und Kulturzentrums 2018 betonte der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Holger Münch, die besondere Rolle, die die Polizei gerade auch im Umgang mit Minderheiten einnimmt: „Als Eckpfeiler des demokratischen Rechtsstaats ist es Pflicht der Polizei, Minderheiten zu schützen und gegen Diskriminierung vorzugehen. Dies gilt insbesondere in Zeiten, in denen Populismus und rechte Gewalt in Deutschland zugenommen haben.“

Seit 2017 besteht eine Zusammenarbeit von Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma und den Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei, seit 2020 auch mit der Hochschule des BKA in Wiesbaden und der Polizeiakademie Berlin.[9] Ebenso hatte Romani Rose bei seinen Treffen mit dem Präsidenten der Bundespolizei, Dieter Romann, eine Kooperation bei der Ausbildung von Beamten vereinbart, die jetzt umgesetzt werden muss.

Das sind erste wichtige Schritte. Sie müssen jedoch von weiteren Maßnahmen begleitet sein, um (strukturellen) Rassismus und Antiziganismus in Polizei- und Justizbehörden zu überwinden.

Dies setzt die Bereitschaft seitens des Staates und der Behörden voraus, tiefgehende unabhängige Forschung zu den inneren Abläufen in Polizei- und Sicherheitsbehörden sowie auf Ermittlungsebene zuzulassen, um zu klären, wo rassistische Diskriminierung und Stereotypisierung stattfindet und Veränderungen notwendig sind. Zu dieser Schlussfolgerung kommt auch die Unabhängige Kommission Antiziganismus in ihrem Abschlussbericht.

Das BKA hat unter Münchs Vorgänger Jörg Ziercke im Bereich der unabhängigen Forschung bereits die Initiative ergriffen und eine umfangreiche Aufarbeitung der BKA-Geschichte initiiert, in der der Umgang der Behörde mit Sinti und Roma selbstkritisch thematisiert wurde. Auch die Landeskriminalämter (LKA) sollten diesem Beispiel nun folgen und ihre Vergangenheit durch unabhängige Forschung aufarbeiten lassen. Das gesamte historische Aktenmaterial, das im Zuge dieser Untersuchungen beleuchtet wird und auf rechtswidrige Kennzeichnungen und Erfassungen von Sinti und Roma hindeutet, darunter die Unterlagen der Rassehygienischen Forschungsstelle, die von den Nationalsozialisten zur Verfolgung der Sinti und Roma angelegt wurden und die von den LKA in der jungen Bundesrepublik weiter genutzt wurden, muss in das Bundesarchiv überführt werden.

Die Innenministerien von Bund und Ländern müssen zudem von ihrem Weisungsrecht Gebrauch machen und konkrete Anweisungen zum Verbot der Kennzeichnung von Sinti und Roma, Racial Profiling, überzogener Polizeimaßnahmen und antiziganistischer Ansätze in polizeilichen Ermittlungen erteilen. Begleitet werden sollte die polizeiliche Praxis durch regelmäßige Kontrollen durch die Datenschutzbeauftragten, die Rechtsverstöße entsprechend ahnden und öffentlich machen müssen. Aber auch eine umfassende und unabhängige Studie zu Rassismus in der Polizei, wie sie von der breiten Zivilgesellschaft, aber auch aus der Politik gefordert wird, ist überfällig.

[1] Der Begriff Schwarz wird oft als Selbstbezeichnung von Menschen afrikanischer und afro-diasporischer Herkunft verwendet. Das großgeschriebene „S“ wird bewusst gesetzt, um eine sozio-politische Positionierung in einer mehrheitlich weißen Gesellschaftsordnung zu verdeutlichen.

[2] Black Lives Matter (englisch für Schwarze Leben zählen) ist eine transnationale Bewegung, die in den Vereinigten Staaten entstanden ist und sich gegen Gewalt gegen Schwarze bzw. People of Color einsetzt.

[3] Einen ersten Überblick bietet die Kurzstudie von Markus End, Antiziganismus und Polizei Schriftenreihe 12, Zentralrat Deutscher Sinti und Roma 2019.

[4] Perspektivwechsel nachholende Gerechtigkeit Partizipation, bundesregierung.de.

[5] Kölner Polizei entschuldigt sich bei Schriftstellerin, wdr.de.

[6] Zentralrat Deutscher Sinti und Roma fordert lückenlose Aufklärung von Polizeigewalt gegen eine Roma Familie in Freiburg, zentralrat.sintiundroma.de.

[7] Mutmaßlicher Antiziganismus bei Polizei, taz.de.

[8] In Berlin gibt es bereits ein solches Gesetz seit Juni 2020.

[9] Siehe den Beitrag „XXX“ auf S. XXX in diesem Heft.