Objekt: Bescheinigung als „politische KZ-Häftlinge“ für Familie Pfeil

Motiv: Anerkennung der Angehörigen der Familie Pfeil als politische KZ-Häftlinge durch den Trierer Oberbürgermeister, 13. September 1945.

Titel

Bescheinigung als „politische KZ-Häftlinge“, Familie Pfeil

Objekttyp

Schriftstück

Inventarnummer

8

Material

Papier, Druck

Maße

DIN A5, 148 x 210mm

Datierung

Hintergrund-Info/Erklärung: Ein Behördenpapier von 1945, vergilbt, mit Stempel und Gebrauchsspur. Es handelt sich um eine Bescheinigung für Christian Pfeils gesamte Familie, die dieser zugesteht, während der Zeit des Nationalsozialismus „politische KZ-Häftlinge“ gewesen zu sein. Eine ähnliche Anerkennung als Opfer der NS-Herrschaft, für die sich die Eltern der Familie Pfeil eingesetzt hatten, blieb vielen Verfolgten aus der Minderheit verwehrt. Unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg war die Rechtsprechung noch uneinheitlich. Trier lag in der französischen Besatzungszone. Vereinzelt gab es in unterschiedlichen Städten Hilfsleistungen für überlebende KZ-Häftlinge. Die offizielle deutsche Rechtsprechung nach Gründung der Bundesrepublik klammerte Sinti und Roma aus den Wiedergutmachungsbemühungen weitestgehend aus – wie im skandalösen BGH-Urteil von 1956.

Behördliche Bescheinigung für Familie Pfeil

Die behördliche Bescheinigung für Familie Pfeil, die man hier offiziell als „politische KZ-Häftlinge“ einstufte, war eine Besonderheit – die dennoch nicht „wiedergutmachen“ konnte, was geschehen war.

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Heute ist Christian Pfeil ein gefragter Zeitzeuge und Redner auf Holocaust-Gedenktagen, hält aber auch der Vorträge vor Schülern oder den Vereinten Nationen.

Foto: Thérèse Lindemann

Copyright: Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma

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