Die Bescheinigung zur Anerkennung als „politische KZ-Häftlinge“ der Sinti-Familie Pfeil
Warum sie nach dem Zweiten Weltkrieg eine Besonderheit darstellte
Das Objekt der Sammlung von Christian Pfeil, ein Behördenpapier von 1945, das seiner Familie „bescheinigt, dass die nachgenannten Personen, wohnhaft in Trier … als entlassene politische KZ-Häftlinge zu betrachten sind“, ist eine Besonderheit. Denn damit erreichten die Eltern des Trierer Künstlers und Gastronoms Christian Pfeil, der als Kind den Holocaust überlebte, eine Anerkennung, die vielen Angehörigen der Minderheit verwehrt blieb. Denn Sinti und Roma waren „vergessene Opfer“, ihre Verfolgung in der Zeit des Nationalsozialismus wurde mit einem skandalösen Gerichtsurteil von 1956 sogar im Nachhinein legitimiert. Das Papier von Familie Pfeil stellt also eine Besonderheit dar, die dennoch nicht „wiedergutmachen“ konnte, was geschehen war – denn auch wenn es auf dem Papier zu einer Anerkennung des Leidens der Familie von Christian Pfeil kam, beschäftigte das Trauma seine Familie nachhaltig. Ihre Mitglieder kämpften mit Trauer, Verlust, Armut und Vorurteilen. Dennoch schaffte es der Sänger Christian Pfeil, der zugleich ein „geborener Gastronom“ war, sich ein Leben in Trier aufzubauen und seine Szene-Kneipe, später ein Restaurant zum beliebten Treffpunkt lokaler Prominenz zu machen. Auf Hilfe von Seiten der Mehrheitsgesellschaft konnte er dabei, wie viele Sinti in Deutschland nach 1945, kaum vertrauen. Und das, obwohl sie zu den Opfern einer jahrhundertelangen Verfolgungspolitik zählten, die schließlich in einen Völkermord gipfelte.
Die Entrechtung der Minderheit hatte sich nach 1933 in einzelnen Schritten vollzogen. Diese unterschieden sich zunächst jeweils nach Wohnort. In Trier, dem Wohnort der Familie Pfeil, wurden Sinti und Roma 1940 in ein Sammellager in Köln deportiert, von dort aus ins besetzte Polen – wo Christian Pfeil 1944 geboren wurde—von seinem Überleben, das einem Wunder gleichkam, erzählt er hier im Zeitzeugenvideo. Als „Modellversuch“ galt das Vorgehen in Trier, die Erprobung mörderischer Praxen in einer ersten Phase der Verfolgung. 1942/43 wurde die Verfolgung als staatliche Politik systematisiert und stärker zentralisiert. Seit 1941 gab es massenhafte Deportationen. Seit dem Frühjahr 1942 entzog man Sinti und Roma jeglichen rechtlichen Schutz, es folgte der „Auschwitz-Erlass“ und für die im „Reich“ verbliebenen Personen Zwangssterilisationen. Nach der Auflösung des Blocks für Sinti und Roma in Auschwitz 1944 und der Ermordung der dort gefangenen gehaltenen Menschen kehrten von den aus Deutschland deportierten Sinti und Roma nur wenig zurück. Schätzungen gehen von ca. 5.000 Personen aus. Darunter waren die Verwandten von Christian Pfeil, welche die Deportation nach Polen überlebt hatten – und er selbst, als kleines Kind.
Alle, die zurückkehrten, hatten mit schweren Traumata zu kämpfen: Die Erinnerung an Zwangsarbeit und Lagerhaft, die Trauer um getötete Angehörige. Im Angesicht dieser Erlebnisse mag das Hab und Gut, das ebenfalls verschwunden war – konfisziert, gestohlen, zerstört – zunächst weniger schwer gewogen haben. Jedoch setzte dieser Verlust, zusammen mit der katastrophalen Wohnsituation, den Zustand fort, nicht willkommen zu sein – ein Gefühl, das auch Christian Pfeil kennt und beschreibt.
Die neu entstehenden Bundesländer debattierten Mitte bis Ende der 1940er-Jahre sogar erneut spezielle Gesetzgebungen, um Sinti und Roma zu vertreiben oder behielten diskriminierende Gesetz aus der Weimarer Zeit bei. Die Kriminalpolizei war bei den Nürnberger Prozessen nicht als „kriminelle Vereinigung“ eingestuft worden – besonders hier gab es drastische personelle Kontinuitäten zur NS-Zeit. Viele Täter wurden daher lediglich als „Mitläufer“ eingestuft und nach kurzer Haft wieder entlassen oder konnten straffrei entkommen.
Josef Eichberger etwa, in der Zeit des Nationalsozialismus im Reichssicherheitshauptamt (RSHA) verantwortlich für die Organisation von Deportationen von Sinti und Roma, konnte mutmaßlich Ende der 1940er/Anfang der 1950er-Jahre bereits Chef der sogenannten „Nachrichtensammel- und Auskunftsstelle über Landfahrer“ im LKA München werden, die 1946 auf Grundlage von seit Ende des 19. Jahrhunderts bestehenden Maßnahmen zur Erfassung und Überwachung von Sinti und Roma bestand. Eva Justin (1909-1966), die mit ihrer Tätigkeit als „Rassenforscherin“ an der 1936 gegründeten „Rassenhygienische Forschungsstelle“ gewirkt hatte, durfte nach 1945, obgleich später Verfahren gegen sie eingeleitet wurden, nicht nur als Kinderpsychologin arbeiten. Sie war auch für Behörden tätig, als es um die Frage nach Entschädigung für Sinti ging, die von Zwangssterilisationen betroffen waren. Auch von diesen Kontinuitäten erzählt Christian Pfeil im Zeitzeugenvideo am Beispiel seiner Heimatstadt Trier.
Die Alliierten, die seit 1945 zunächst die Oberhoheit in Deutschland hatten, was Rechtsangelegenheiten betraf, versuchten eine „Wiedergutmachung“ für Opfer der NS-Zeit. Über 6 Millionen sogenannte „displaced persons“ befanden sich auf deutschem Gebiet 1945, darunter viele ehemalige Deportierte. Es gab daher in einzelnen Bundesländern recht unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs eine Unterstützung ehemaliger Deportierter und KZ-Häftlinge. Die Gültigkeit der NS-Gesetze war in den alliierten Besatzungszonen aufgehoben. Versuche, Menschen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen für das, was geschehen war, haben unterschiedliche Dimensionen, etwa Rehabilitation, Entschädigung für verlorenen Besitz oder, gerade im Fall der Vertriebenen und Deportierten, eine Wiedereingliederung und die Zurverfügungstellung von Wohnungen. Teilweise schuf man in Städten Stellen, die sich speziell um ehemalige KZ-Häftlinge kümmerten. Es handelt sich also beim Objekt der Sammlung „Das vergessene Gedächtnis“ der Familie Pfeil um eine Bescheinigung, die noch unmittelbar unter alliiertem Recht ausgestellt wurde und die den Spielraum für eine Anerkennung in diesem Fall erlittenen Leides auch für eine Sinti-Familie ließ.
Neben der den Ländern obliegenden Fürsorge für NS-Opfer gab es sukzessive gemeinsame Politiken in allen Besatzungszonen, so sollte ein Anspruch auf Entschädigung für „Personenschäden“ und „Vermögensschäden“ bestehen. Zoneneinheitlich wurde ein „Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Entschädigungsgesetz) — USEG“ verabschiedet, dies ging 1956 in das Bundesentschädigungsgesetz auf. Es ließ zahlreiche Opfergruppen außen vor, darunter auch ehemalige sowjetische Kriegsgefangene, aber auch Sinti und Roma, Jenische und andere Verfolgte. Ein Grundsatzurteil des BGH negierte die Verfolgung vor 1942/43 und rückte sie in den Bereich des Legitimen.
Schon 1946 hatte sich eine Gruppe „Die Vergessenen“ des ehemaligen KZs Dachau formiert, um auf dieses Unrecht aufmerksam zu machen, darunter auch Menschen, die als »Asoziale« stigmatisiert worden waren. Es sollte noch viele Jahre dauern, bis sich mit der Bürgerrechtsbewegung der Sinti und Roma seit 1972 die Öffentlichkeit mit dieser Ausschließung befasste; erst 1988 gab es „Richtlinien der Bundesregierung über Härteleistungen an Opfer von nationalsozialistischen Unrechtsmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG-Härterichtlinien)“, die auch vormals nicht berücksichtigte Opfer einschlossen.
„Man darf verzeihen, aber nicht vergessen“
In Trier wurde 2012 ein Denkmal eingeweiht. Der Landesverband Deutscher Sinti und Roma Rheinland-Pfalz hatte den Anstoß gegeben. Hier heißt es: „Die Würde aller Menschen ist unantastbar. Zum Gedenken an die während der Zeit des Nationalsozialismus deportierten Sinti und Roma. Männer, Frauen und Kinder unserer Stadt wurden aus ihrer Heimat in die Konzentrationslager deportiert und ermordet“. Christian Pfeil, der als Zeitzeuge anwesend war, sagte anlässlich der Einweihung: „Man darf verzeihen, aber nicht vergessen.“