Vitrine Ausstellung

Ausgerissen. Ausgeschnitten. Aufgehoben. Zeitungsartikel als Objekte. Teil 2: „Hamburger Ärzte vor Gericht“ 1946

Wir begeben uns auf Spurensuche eines Artikels über "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" von 1946

Veröffentlicht von Redaktion/Dr. Birgit Hofmann

Auf der Anklagebank sitzen mehrere Herren und eine Dame. Gut gekleidet sind sie, sie wirken bürgerlich, ruhig, lediglich etwas angespannt vielleicht. Was ihnen jedoch zur Last gelegt wird, ist nichts weniger als „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.

Das Foto gehört zu einem Zeitungsartikel, den uns eine Zeitzeugin und Holocaust-Überlebende für die Sammlung „Das vergessene Gedächtnis“ übergeben hat. Berichtet wird über einen Prozess gegen Ärzte und Polizeibeamte in Hamburg, die „wegen des Verdachts von Sterilisationsverbrechen“ 1946 unter britischer Militärgerichtsbarkeit vor Gericht standen. Trotz der Dringlichkeit des Themas und der Prominenz mehrerer Angeklagter ist dieses Verfahren heute – im Gegensatz etwa zu den Nürnberger Ärzteprozessen – relativ wenig bekannt. Wir haben uns auf Spurensuche begeben.

Foto Zeitungsartikel „Hamburger Ärzte vor Gericht“
Zeitungsartikel „Hamburger Ärzte vor Gericht“, (c) Dokumentations- und Kulturzentrum

Das Objekt – ein Artikel aus dem „Hamburger Anzeiger“

Der Artikel, der nun zu unserer Sammlung gehört, ist unregelmäßig ausgerissen. In der Mitte ist er gelocht, als sei er schon einmal abgeheftet worden. Auf mittlerweile vergilbtem Papier, stammt er aus den „Hamburger Freie Presse“. Die Traditionszeitung erschien unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs zunächst mit britischer Lizenz, später, ab 1952, sollte sie wieder zu ihrem alten Namen „Hamburger Anzeiger“ zurückkehren. Chefredakteur war Alois Winbauer, der als Nazi-Gegner verfolgt worden war, sich aber auch mit dem Regime arrangiert und während der NS-Zeit weiter als Journalist gearbeitet hatte.

Der "Hamburger Anzeiger" war liberal und stand parteipolitisch der Hamburger FDP nahe. Paul Heile, einer der Herausgeber, war in der NS-Zeit Mitglied einer liberalen Widerstandsgruppe und mit Berufsverbot belegt worden. Nach 1945 setzte er sich für das Komitee ehemaliger politischer Gefangener ein.

Anfangs betrug die Auflage der HFF etwa 80.000, nach der Währungsreform 1948 stieg die Zahl auf über 130.000 Exemplare (vgl. Gossel 1993). Mit dem „Hamburger Anzeiger“ gab es in unmittelbarer Nachkriegszeit ein Presseorgan mit Redakteuren, die offen dafür waren, ohne Beschönigung über die Schuld der Nationalsozialisten zu berichten. Der Stil des Artikels ist dementsprechend klar, die Verbrechen werden deutlich benannt.

Im Fokus der Anklage standen Zwangssterilisierungen an verschiedenen Personengruppen, darunter acht Angehörige von Sinti und Roma, an denen kurz vor Kriegsende ohne dafür notwendige Verfahren und unter erpresserischen Drohungen Eingriffe vorgenommen worden waren, im Text ist die Rede von „Sterilisationsverbrechen“.

Als Angeklagte nennt der Artikel die Ärzte „Prof. Dr. Hans Hinselmann, Dr. Alfred Bessin, Dr. Alexander Schüppel, Dr. Ernst Günther, Dr. Anna Goldbeck“. Bei der Benennung der angeklagten Polizeibeamten hat sich ein Fehler eingeschlichen. Während Paul Everding korrekt benannt ist, hat der Journalist „Kurt Ferdinand und Hugo Krause“ notiert. Es handelt sich dabei um eine einzige Person, Kurt Ferdinand Hugo Krause, wie in der Unterzeile zum eingangs erwähnten Foto auch korrekt angegeben.

Im Text werden mehrere vor Gericht verhandelte Fälle unterschiedlicher Opfergruppen aufgegriffen: So wird etwa ein Eingriff an einer, wie es in der Sprache der Zeit heißt, „15-jährigen Mulattin“ erwähnt. Man habe das Mädchen vom Arbeitsplatz „weggeholt“ und „ins Altonaer Krankenhaus gebracht“. Hier sei sie „sterilisiert worden, ohne überhaupt zu wissen, was mit ihr geschah“. In einem anderen Fall war ebenfalls eine junge Frau, die einen Tag von ihrer Arbeit ferngeblieben war, vom Polizisten Everding bedroht worden, „daß, wenn sie am nächsten Tag nicht zur Arbeit erscheine, [sie] nach Ravensbrück komme und die Mutter sich in acht Tagen mit ihrer Asche die Zähne putzen könne“.

Erwähnt werden im Zeitungsbeitrag Sinti und Roma, wohl acht Frauen aus der Minderheit, die man unter Androhung, sie andernfalls nach Auschwitz zur deportieren, zur Sterilisation erpresst hatte. Es handelt sich damit um den Bericht eines frühen Prozesses, der tatsächlich NS-Verbrechen an Sinti und Roma als Gegenstand hatte – eine Besonderheit.

Foto Curiohaus Hamburg
Curiohaus Hamburg heute, (c) gemeinfrei

Juristische Aufarbeitung unmittelbar nach 1945

Sinti und Roma galten lange als „vergessene Opfer“ des Holocaust. Dennoch gab es, gerade in der Frühphase nach dem Zweiten Weltkrieg und unter alliiertem Recht, vereinzelte Bemühungen, jene Täter anzuklagen, die für Verbrechen an Menschen aus der Minderheit verantwortlich waren – auch wenn dies oft nicht der Hauptimpuls der Verfahren war (vgl. grundlegend Opfermann 2023).

Die Verhandlungen waren Teil einer Prozessreihe unter britischer Militärgerichtsbarkeit, die bis Ende 1949 im Hamburger Curiohaus abgehalten wurden, dazu zählten auch Verfahren gegen die Täter aus den KZS Ravensbrück und Bergen-Belsen sowie Neuengamme.

Grundlage für die Ahndung der NS-Verbrechen war die Moskauer Deklaration von 1943, später das „Londoner Statut“. Daraus ging das Kontrollratsgesetz Nr. 10 (KRG 10) 1945 hervor, das Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden und den neu geschaffenen Straftatbestand „crimes against humanity“ (Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ oder „Menschheit“, wie Hannah Arendt meinte) sowie die Zugehörigkeit zu einer Organisation mit „verbrecherischem Charakter“ zur Anklage brachte.

Die Zuständigkeiten für die Straftaten waren jeweils auf unterschiedliche Besatzungszonen verteilt. In der britischen Zone, in deren Zuständigkeitsbereich die Ärzteprozesse fielen, galt der „Royal Warrant“, der königliche Erlass, der 1945 verabschiedet wurde. Es gab von britischer Seite eine eigene „War Crimes Investigation Unit“, die gegen Kriegsverbrecher ermittelte und versuchte, diese der Gerichtsbarkeit zuzuführen. Auch innerhalb von Institutionen und Organisationen bemühten sich die britischen Alliierten zunächst um eine Reorganisation. So sollten „Public Safety Branches“ (PSB) die Polizei von nationalsozialistischen Seilschaften befreien (vgl. Repplinger 2017: 1060). Ab Juni 1945 erfolgten die ersten Entlassungen von Polizeibeamten, etwa 60 Prozent von ihnen wurden als NS-belastet eingestuft.

Hierunter fiel auch jener Karl Krause, der im „Hamburger Ärzteprozess“ als Polizist vor Gericht stand. Wer waren die Angeklagten, die sich 1946 im Hamburger Curiohaus zu verantworten hatten, was wurde ihnen zur Last gelegt?

 

Die Angeklagten: Ärzte und Polizisten

Nicht über alle Personen, die 1946 im "Hamburger Ärzte-Prozess" vor Gericht standen, lassen sich weiterführende Informationen finden. Fest steht jedoch: Alle Angeklagten bekannten sich, so heißt es in der Zeitung die WELT, vor Gericht als „nicht schuldig“ (DIE WELT, 3.12.1946). Die Taten, die das Gericht verhandelte, bestritten sie nicht.

Einer der prominentesten unter den Angeklagten war Hans Hinselmann, der seit 1933 die gynäkologische Abteilung der Frauenklinik in Altona leitete. ­­Er forschte zur Nutzung des Kolposkops, ein Instrument, das die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs verbessern sollte. Eduard Wirths, der Bruder des mitangeklagten Helmut Wirths, war Arzt im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz und dort unmittelbarer Vorgesetzter u.a. von Josef Mengele (vgl. u.a. Lifton 1988: 450-488).

Der Kommunist und ehemalige KZ-Häftling Hermann Langbein, der den Lagerwiderstand leitete, hat Eduard Wirths ein Kapitel in seinem Buch "Menschen in Auschwitz" gewidmet. Er schildert Eduard Wirths als einen von Gewissensqualen heimgesuchten Arzt, der, obwohl er das mörderische System mitvollzog, versucht habe, Verbesserungen für die Häftlinge zu erwirken. Langbein erwähnt auch die Verbindung zu Helmut Wirths: "Jedoch selbst Wirths konnte der Versuchung nicht widerstehen, das für den Tod bestimmte "Menschenmaterial" von Auschwitz für Versuche zu mißbrauchen. [...] Wirths wollte im Zusammenwirken mit seinem Bruder, einem in Hamburg tätigen Gynäkologen, eine Methode finden, welche eine Frühdiagnose des Gebärmutterkrebses ermöglichte. Sein Bruder gab später zu Protokoll, daß Eduard Wirths kolposkopische Versuche "aus sich heraus" begonnen hätte." (Langbein 1995: 559). Langbein war auch bekannt, dass Eduard Wirths bei seinem Bruder zunächst nach Kriegsende untergetaucht gewesen war, bevor er sich schließlich den Behörden stellte (Langbein 1995: 537 ff; Lifton 1988: 480).

Auch wenn Langbein aus verständlichen Gründen Eduard Wirths als einen zerrissenen Menschen schildert: Eduard Wirths war in Auschwitz für das System der Selektion, für zahlreiche „medizinische“ Abläufe und Verbrechen verantwortlich, zu denen auch jene erwähnten Experimente an inhaftierten Frauen zählten (vgl. auch Beischl 2004). Die Ergebnisse seiner „Studien“ übermittelte er seinem Bruder Helmuth Wirths – und damit auch Hans Hinselmann. Helmut Wirths hatte 1943 seinen Bruder in Auschwitz besucht, er war dort von Rudolf Höß selbst empfangen worden (vgl. Klee 2013) und hatte Block 10 besichtigt (vgl. dazu Lang 2011), wo die Versuche durchgeführt wurden. Eine eigene Beteiligung bestritt er später. Mehrere der Frauen starben, viele wurden körperlich schwer geschädigt.

Für die Experimente waren 1946 allerdings weder Hans Hinselmann noch die Brüder Wirths – Eduard Wirths war an den Folgen eines Suizidversuchs verstorben – angeklagt. Die Anklage im Ärzteprozess 1946 bezog sich nach Militärgesetz No. 10 auf die Zwangssterilisierungen, die Hinselmann ab 1934 in Altona durchgeführt hatte (vgl. dazu auch Hübner 2021). Hinselmann hatte dabei, mutmaßlich auch auf Druck der Gestapo, Eingriffe vorgenommen, ohne den vorgeschriebenen Weg über ein sogenanntes „Erbgesundheitsgericht“ des „Dritten Reichs“ zu gehen, obwohl diese neu geschaffenen Instanzen erfahrungsgemäß fast allen Anträgen auf Sterilisation die Zustimmung erteilten und ihnen eine quasi-legalen Status verliehen.

Auf der Seite einer Projektgruppe – „Wasche meine Hände“ – sind Informationen und Dokumente zusammengetragen, die sich auch mit den Brüdern Wirths und Hinselmann beschäftigen. Der Name der Gruppe könnte eine Anspielung sein auf den Suizid Eduard Wirths, dem nach der Befreiung von Auschwitz ein englischer Colonel gesagt hatte: "Nun habe ich dem Menschen die Hand gegeben, der als leitender Arzt von Auschwitz die Verantwortung für den Tod von vier Millionen Menschen trägt. [...] Denken Sie während der Nacht über ihre Verantwortung nach, schauen sie auf ihre Hände." (Langbein 1995: 565). Im Blog zu „Medizinern in Auschwitz und Hamburg“ finden sich auch Hinweise auf die Angeklagte Anna Goldberg. Laut dem hier einzusehenden Dokument assistierte die junge Ärztin bei zahlreichen Sterilisationen. Sie soll sich über die Eingriffe beschwert haben, she “complained to Professor Hinselmann that these operations were being carried out on racial grounds”. Man habe sie aber beschwichtigt, dass alles seine Ordnung habe.

Der Druck auf die Opfer, sich der Prozedur der Sterilisation zu unterziehen, erfolgte durch die angeklagten Polizeibeamten Krause und Everding (vgl. Opfermann 2023: 204). Zur Person Kurt Krauses liegen Forschungen vor (vgl. Repplinger 2017). Krause war keiner der oft eher jüngeren NS-Täter, sondern bereits seit 1913 im damals noch preußischen Polizeidienst tätig und Soldat im Ersten Weltkrieg gewesen (vgl. ebd.: 1050).

Seit 1938 leitete Kurt Krause die sogenannte „Zigeunerdienststelle“ der Polizei in Hamburg und war somit direkt für Deportationen von Sinti und Roma zuständig. In dieser Position kooperierten Krause wie auch andere Kriminalpolizeibeamte wie Everding mit mehreren offiziellen Stellen wie Fürsorgeämtern, aber auch mit der 1937 gegründeten Rassenhygienischen Forschungsstelle des Reichsgesundheitsamts unter Leitung von Robert Ritter (Repplinger 2017:1054). Dieser kam eine „Schlüsselrolle“ in der Verfolgung der Minderheit zu. Seit 1940 war Krause an Deportationen beteiligt, die „familienweise“ erfolgten und in Hamburg etwa 1000 Personen betreffen sollten. Welche Personen auf der Deportationsliste standen, dies bestimmte die Kriminalpolizei. Krause selbst erstellte entsprechende Listen (ebd.: 1058) und begleitete sogar Transporte nach Auschwitz.

In der unmittelbaren Nachkriegszeit war Kurt Krause, der zunächst wieder in der „Zigeunerdienststelle der Kripo“ tätig war (Repplinger 2017:1061), von mehreren NS-Opfern und Zeugen erkannt worden. Der Sinto August Weiß, Überlebender der KZs Mauthausen und Sachsenhausen, hatte eben jenem Krause gegenübergesessen, als es um die Frage nach Anerkennung als „rassisch verfolgt“ ging (Repplinger 2017: 1061). Auch Otto Klimleit traf im Zuge des Anerkennungsprozesses als NS-Opfer ausgerechnet auf Krause, der gemeinsam mit Everding für seine Deportation zuständig gewesen war. Klimleit wurde von Krause mit seinem Sinti-Namen angesprochen und so eindeutig von diesem erkannt (vgl. Repplinger 2017: 1062).

Im September 1945 war Krause bereits festgenommen worden, allerdings, wie Roger Repplinger bemerkt, wohl weniger aufgrund der Zeugenaussagen, sondern im Zuge des „automatic arrest“, der den Alliierten zur Festsetzung bestimmter, NS-belasteter Personengruppen diente (Repplinger 2017: 1062). Bereits im Februar 1946 wurde er jedoch wieder freigelassen. Im Wiedereinstellungsgesuch berief Krause sich auf den Diensteid und sprach sich selbst von persönlicher Verantwortung frei. Er behauptete sogar, sich für Sinti und Roma eingesetzt zu haben (ebd.: 1063). Zeugen und Zeuginnen belasteten ihn weiterhin schwer: Krause hatte verbale Drohungen ausgesprochen und bei den Deportationen auch Gewalt angewendet (vgl. Repplinger 2007; Opfermann 2023: 204). Der neue Kripo-Chef Hamburgs Carl Breuer, der selbst in der NS-Zeit in einem Konzentrationslager inhaftiert gewesen war, leitete im Juli 1946 ein Disziplinarverfahren gegen Krause ein.

Vom Zeugen Ferdinand Bernhardt wurde Krause vor Gericht beschuldigt, auf diesen, trotz eines sogenannten „Ariernachweises“ im Jahr 1943 Druck ausgeübt zu haben, „sich freiwillig sterilisieren zu lassen“ – u.a. mit den Worten sonst sei „Auschwitz […] Eure Heimat!“ (zit. nach Repplinger 2017: 1067). Im Verfahren von 1946 waren sowohl Hinselmann, als auch Wirths, Krause und die anderen wegen der Zwangssterilisierungen angeklagt, nicht wegen anderer Verbrechen.

Hans Hinselmann, (c) aufgenommen von: unbekannt, gemeinfrei, via Wikipedia

Anklage wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“

Sterilisationen waren einmal mit dem „Gesetz zur Verhütung erbranken Nachwuchses“ 1933 formal im „Dritten Reich“ dann möglich, wenn Menschen genetisch beeinträchtigt waren. Diese Definition wurde zunehmend ausgeweitet auf Personen, die dem Regime aus verschiedenen Gründen als minderwertig galten oder unlieb waren – ihnen wurde häufig „Schwachsinn“ als „Erbkrankheit“ zugeschrieben. Mit dem sogenannten „Auschwitzerlass“ des „Reichsführers“ SS Heinrich Himmler 1942 wurden Sterilisationen auch als Druck- und Erpressungsmethode für Sinti und Roma benutzt. Zwangssterilisationen werden heute auch als Bestandteil von Völkermord angesehen – dieses Denken hatte sich zum Zeitpunkt des Prozesses 1946 noch nicht durchgesetzt.

Dies ist in zweifacher Hinsicht von Bedeutung. Einmal war das Bewusstsein um die Radikalität, die Schädigung und die Bedeutung der Maßnahme Sterilisation noch nicht ausgeprägt. Zum zweiten gab es zwar in anderen Staaten ebenfalls eugenische Maßnahmen, was zu bedauern und verurteilen ist, was aber mit dafür sorgte, dass nicht alle Formen von Zwangssterilisationen nach 1945 zu Verfahren führten. Tatsächlich wurden in der unmittelbaren Nachkriegszeit Sterilisationsmaßnahmen im Namen der sogenannten „Erbgesundheit“ zunächst nicht per se als verbrecherisch wahrgenommen. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass sogenannte „Erbgesundheits“-ideen bzw. eugenische Phantasien keine Erfindung der Nationalsozialisten waren, es gab diese seit Ende des 19. Jahrhunderts.

Einzig im NS-Staat jedoch bildeten Sterilisationen den Auftakt zum Mord: „Nur in Nazi-Deutschland war die Sterilisation ein Vorläufer des Massenmords“. (Lifton 1988: 29). Hier „verband sich“, wie Jay Lifton weiterhin schreibt, „die genetische Romantik einer extremen biomedizinischen Vision mit einer totalitären politischen Struktur, wodurch es möglich wurde, ein Programm der Zwangssterilisation umfassender, als es je zuvor versucht worden war, unbarmherzig und ohne gesetzliche Hindernisse durchzuführen“ (ebd.: 30).

Schon vor der NS-Zeit wurden entsprechende Maßnahmen auf besonders radikale Weise vorgedacht: Noch in der Weimarer Republik, 1922, war die Schrift „Vernichtung unwerten Lebens“ von Jurist Karl Binding und dem Freiburger Psychiater Alfred Hoche erschienen, die eine Tötung von Kranken als ökonomische Maßnahme euphemisierte. Im Jahr 1921 wurden diese Vorstellungen von der deutschen Ärzteschaft noch entschieden zurückgewiesen. Auch sah die Weimarer Verfassung ein Verbot von Zwangseingriffen vor – sehr zum Verdruss des deutschen Arztes Fritz Lenz, „später ein führender Ideologe im nationalsozialistischen Programm der „Rassenhygiene“ (Lifton 1988: 29), der Deutschland 1923 anderen Ländern hinterherhinken sah.

Die Nationalsozialisten griffen also mit dem Gesetz von 1933 zum einen zeitgenössische Ideen sowie konkretere politische Pläne aus Weimarer Zeit auf, verschärften diese und luden sie „rassenhygenisch“ auf.

Dennoch war das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (siehe Infobox) nach 1945 zunächst nicht als typisches „Nazi-Gesetz“ angesehen und auch durch die alliierten Kontrollratsgesetze nicht aufgehoben worden. Suspendierungen wurden aber länderspezifisch durchgeführt, nachdem die U.S.-Militärregierung diese beschlossen hatte. Noch im Juli 1947 erwogen die Briten Maßnahmen zur Wiederaufnahme von „Erbgesundheitsverfahren“, die allerdings nicht mehr praktisch zur Umsetzung kamen.

Hinsichtlich der Opfer, die im Prozess zur Sprache kamen, ging es also darum, dass „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ vorlagen, da man Personen, bei denen kein (pseudo-)„medizinischer“ Hintergrund vorlag, unter erpresserischen Maßnahmen gezwungen hatte, sich sterilisieren zu lassen. Über sie findet sich außer in wenigen Akten und im Artikel kaum eine weitere Information.

Zwangssterilisationen im Nationalsozialismus

Die Praxis der Zwangssterilisierungen wurden bereits kurz nach Amtsantritt der Nationalsozialisten mit dem „Gesetz zur Verhütung erbranken Nachwuchses“ im Juli 1933 systematisch. Auf Grundlage eugenischer und „rassenhygienischer“ Vorstellungen sollten sogenannte „Erbkranke“ an der Fortpflanzung gehindert werden, dazu zählten für die Nazis Personen mit „Krankheiten“ wie „angeborene[m] Schwachsinn, Schizophrenie, zirkuläres (manischdepressives Irresein, erbliche Fallsucht, erblicher Veitstanz (Huntingtonsche Chorea), erbliche Blindheit, erbliche Taubheit, schwere erbliche körperliche Missbildung, ferner Alkoholismus“. Eine Durchführung der Zwangsmaßnahme war nach dem Urteil durch eines der „Erbgesundheitsgesetze“ möglich, die zu diesem Zweck etabliert wurden. Rund 400.000 Menschen wurden Opfer des Gesetzes.

Nach dem Verfahren – milde Strafen, mangelnde Aufarbeitung

Die Angeklagten wurden im Verfahren vor dem britischen Militärgericht, von dem unser Objekt, der Zeitungsartikel berichtet, zu Strafen zwischen zwei und drei Jahren verurteilt – Helmut Wirths auf Bewährung. Schüppel wurde als einziger freigesprochen, da er, wie im Artikel vermerkt, „bereits vor der in der Anklageschrift angegebenen Zeit aus dem Ärzte-Kollegium des Altonaer Krankenhauses ausgeschieden ist“. Anna Goldbeck wurde zu einem Jahr Haft verurteilt.

Im Anschluss an das Urteil des britischen Militärgerichts kam es zu einem weiteren Ermittlungsverfahren gegen Kurt Krause und Paul Everding, das vom Hamburger Komitee ehemaliger politischer Gefangener angestoßen wurde (vgl. Repplinger 2017: 1069, Opfermann 2023: 204). Dieses wurde später jedoch aus dem formalrechtlichen Grund, dass es bereits einmal Ermittlungen gegeben hatte, eingestellt.

Der prominenteste unter den Angeklagten, Hans Hinselmann erhielt wegen „crimes against humanity“ drei Jahre Haft und eine Geldbuße. Ein Dienststrafverfahren wurde eingestellt, 1956 wurde Hinselmann „ehrenvoll“ in den Ruhestand versetzt, im selben Jahr zum Ehrenmitglied in der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe ernannt (vgl. Krull 2013). Erst die Recherchen der Ärztin Dr. med. Jutta Hübner rückten Hinselmanns Vergangenheit wieder ins Licht der Öffentlichkeit und sorgten dafür, dass keine öffentlichen Ehrungen mehr stattfinden (Hübner 2012; 2021; 2016 u.a.). Jutta Hübner hat auch herausgefunden, dass Akten der Altonaer Frauenklinik aus der NS-Zeit nicht mehr aufzufinden sind (vgl. Videointerview Hübner 2015).

Helmut Wirths hatte nach 1945 eine gynäkologische Praxis in Hamburg (vgl. Klee 2013).

Auch wenn das Verfahren im Nachgang aufgrund vergleichsweise milder Strafen eine zwiespältige Bilanz hinterlassen mag und gerade dem Ruf Hinselmanns zu seinen Lebzeiten kaum abträglich war, so kommt dem Prozess im Kontext der NS-Verbrechensaufklärung dennoch Bedeutung zu, so gibt es „[i]n den Akten des Sammelverfahrens zum ,Zigeunerkomplex`[…] einzelne Verweise auf den ,Hamburger Ärzte-Prozess`, für den allein Hinselmann als Beteiligter genannt wird“ (Opfermann 2023: 206).

Prozesse waren juristische Mittel der Alliierten, verbrecherische Taten der NS-Zeit zu ahnden. Sie schufen damit zugleich neue Straftatbestände, entwickelten das Recht weiter und stellten eine gewisse Öffentlichkeit her. Indem Journalisten von den Gerichtsverfahren berichteten, verstärkten sie diesen Effekt und erweiterten den Kreis derjenigen, denen Zeugnisse des Unrechts, nun gedruckt und für alle sichtbar, zugänglich waren. Zeitzeugen unseres Projekts „Das vergessene Gedächtnis“ haben solche Berichte gesammelt und uns übergeben. Für uns sind sie wichtige Objekte, die eine mehrfache Geschichte erzählen, die ihrer Rezipientinnen und Rezipienten, Sammlerinnen und Sammler, aber auch die des Wiedergegebenen und Vervielfältigten.

Im nächsten Teil unserer Serie „Ausgerissen. Ausgeschnitten. Aufgehoben: Zeitungsartikel als Objekte“ geht es um Zeitungsartikel und Prozesse, die sich mit den monströsen Verbrechen im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz auseinandersetzen.

Literatur:

  1. Beischl, Konrad: Dr. med. Eduard Wirths und seine Tätigkeit als SS-Standortarzt im KL Auschwitz, Würzburg 2005, med. Diss. Regensburg 2004.
  2. Bloxham, Donald: British War Crimes Trial Policy in Germany, 1945–1957: Implementation and Collapse, in: Journal of British Studies, 2003, S. 91–118.
  3. Bock, Gisela: Zwangssterilisation im Nationalsozialismus. Studien zur Rassenpolitik und Geschlechterpolitik, Münster 2010 [Nachdruck d. Erstausgabe v. 1986].
  4. Halioua B.: The participation of Hans Hinselmann in medical experiments at Auschwitz, in: J Low Genit Tract Dis. 2010.
  5. Harni, Vesna: Hans Hinselmann: Kontroverzni Ulitelj (1884 – 1959) (Hans Hinselmann: A controversial Teacher), in: Gynaecol Perinatol, 18, 2009, 4, S. 208–210.
  6. Hübner, Jutta: Kolposkopie ohne Menschlichkeit, in: Hamburger Ärzteblatt 66, 2012, 4.
  7. Hübner, Jutta: Kolposkopie ohne Menschlichkeit? Hinselmann und die Versuche an Frauen in Auschwitz, in: Geburtshilfe Frauenheilkunde 2016; 76 - A11.
  8. Hübner, Jutta: Bild und Hintergrund. Menschenversuche: Zwei Ärzte und Brüder wollten sich bei der Entwicklung neuer Methoden zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs persönlich profilieren, in: Forum Medizin, 2012.
  9. Gossel, Daniel A.: Die Hamburger Presse nach dem Zweiten Weltkrieg (Beiträge zur Geschichte Hamburgs, Bd. 45), Hamburg 1993.
  10. Projektgruppe „Wasche meine Hände“: „Kampf dem Gebärmutterhalskrebs“ Aussagen-Lebenswege-Karrieren, in: Wasche meine Hände. Mediziner in Auschwitz und Hamburg, Weblog
  11. Projektgruppe „Wasche meine Hände“: Archiv, Forschung NS Medizin, Splitter einer Recherche, Video, wasche meine Hände, Video: Splitter einer Recherche • Kolposkopie im KZ Auschwitz – die Rolle der Frauenklinik Altona. Interview mit Jutta Hübner, 27.1.2015,
  12. Klee, Ernst: Auschwitz, die NS-Medizin und ihre Opfer, Frankfurt 2001.
  13. Klee, Ernst: Auschwitz - Täter, Gehilfen, Opfer und was aus ihnen wurde. Ein Personenlexikon, Frankfurt 2013.
  14. Lang, Hans-Joachim: Die Frauen von Block 10. Medizinische Versuche in Auschwitz, Hamburg 2011.
  15. Langbein, Hermann: Menschen in Auschwitz, Wien/München 1995, [Originalausg. Wien 1972].
  16. Lifton, Robert Jay: Ärzte im Dritten Reich, Stuttgart 1988.
  17. Opfermann, Ulrich F.: „Stets korrekt und human“. Der Umgang der westdeutschen Justiz mit dem NS-Völkermord an den Sinti und Roma, (Antiziganismusforschung interdisziplinär – Schriftenreihe der Forschungsstelle Antiziganismus, Band 4), Heidelberg 2023.
  18. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll, 191. Sitzung. Bonn, 7. Februar 1957.
  19. Entschließung des 115. Deutschen Ärztetages 2012 in Nürnberg
  20. Repplinger, Roger: „Hat sich besondere Kenntnisse in der Bearbeitung des Zigeunerunwesens erworben“. Kriminalinspektor Kurt Krause im Nationalsozialismus und in der Bundesrepublik, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, 65, 2017, Nr. 12, S. 1049-1070.
  21. Riechert, Hansjörg: Im Schatten von Auschwitz. Die nationalsozialistische Sterilisationspolitik gegenüber Sinti und Roma, Münster 1995.
  22. Schmuhl, Hans-Walter: Rassenhygiene, Nationalsozialismus, Euthanasie. Von der Verhütung zur Vernichtung ‚lebensunwerten Lebens‘ 1890–1945, 2. Aufl., Göttingen 1992.
  23. Westermann, Stefanie: Verschwiegenes Leid. Der Umgang mit den NS-Zwangssterilisationen in der Bundesrepublik Deutschland, Köln 2010.